Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Werl e.V. findest du hier .
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Bei uns kann jeder Mitglied werden. Egal ob jung oder alt, egal ob Neuling oder Spitzensportler.
Als Mitglied bieten sich Dir alle Möglichkeiten der größten ehrenamtlichen Wasserrettungsorganisation der Welt an.
Komme einfach zu unseren Trainingszeiten vorbei. Dann schauen wir mal weiter. Ob Jugendlicher oder Erwachsener, ist nicht unbedingt die Frage. Es kommt auch darauf an was du evtl. tun oder erreichen möchtest.
Probiere es doch einfach mal aus. Komm vorbei, der Rest ergibt sich dann. Wir freuen uns auf dich!
Für Donnerstags Kinderschwimmgruppe ( für Fortgeschrittene Schwimmer keine Anfängerschwimmausbildung ) bedarf es dazu aber unbedingt einen vorhergehenden Kontakt zu den Trainer, da hier aus vielen Gründen die Teilnehmeranzahl zwingend begrenzt ist.
Mit deiner Mitgliedschaft unterstützt du unsere Arbeit. Hilf zu helfen und trage damit zu unserer wertvollen gemeinnützigen Arbeit bei.
Die Beiträge enthalten, die Beitragsanteile für den DLRG Bezirk Kreis Soest e. V. für den DLRG Landesverband Westfalen e.V. und für die DLRG e.V. Bundeszentrum. Wozu man gleichzeitig die Mitgliedschaft erwirbt.
Die Mitgliedsbeiträge gelten für ein ganzes Jahr und betragen derzeit
(gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung)
Mitgliedsbeitrag Ortsgruppe Werl e.V. | Jahresbeitrag ab 01.01.2019 |
Jugendliche | im Jahr 48,00 € |
Erwachsene | im Jahr 60,00 € |
Familienbeitrag ab 2 Kinder und einem Erwachsenen | im Jahr 110,00 € |
Die Beiträge sind zu Beginn des Jahres fällig und werden normalerweise über ein Bankeinzugsverfahren von uns am 15.02. eines jeden Jahres abgebucht, eine gesonderte Fälligkeitsmitteilung erfolgt nicht. Die entsprechende Einzugsermächtigung wird im Zuge der Mitgliedschaft ausgestellt.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft haben, eine Änderung wünschen können Sie uns über die Geschäftsstelle der Ortsgruppe Werl der DLRG erreichen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Auszug aus der Satzung der DLRG
Die Mitgliedschaft in allen Gliederungsebenen endet durch Tod, Austritt, Streichung, persönlichen Ausschluss oder Ausschluss der örtlichen Gliederung.
Die Austrittserklärung eines Mitgliedes muss schriftlich mindestens zwei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres der DLRG Ortsgruppe Werl zugegangen sein. Der Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.
Bei später eingehenden Kündigungen verlängert sich die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des Folgejahres. Daher bitten wir bei Nichteinhalten um Verständnis, wenn der Mitgliedsbeitrag nochmals eingezogen wird.
Eine Kündigung per E- Mail entspricht rein formell nicht der Satzung und eine Kündigung per E-Mail ist leider auch noch nicht rechtskräftig.
Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Sportvereine sind keine Spenden und demzufolge grundsätzlich auch nicht steuerlich abzugsfähig! Mitgliedsbeiträge an einen Verein sind steuerlich nur dann abzugsfähig, wenn der Verein folgende Zwecke fördert:
mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und
die im Abschnitt A der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV aufgeführten.
Für nicht abzugsfähige Mitgliedsbeiträge darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.
Vereine (z.B. Sportvereine oder Musik- und Gesangvereine nach Abschnitt B - ), deren Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht berücksichtigungsfähig sind, müssen bei einer Geldspende ausdrücklich bestätigen, dass es sich bei der Spende nicht um Mitgliedsbeiträge handelt.
https://www.dlrg.de/spenden/transparenz-und-service/spenden-absetzen/
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